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1. Das Mittelalter - S. 227

1896 - Bamberg : Buchner
227 Eduard strkte sich durch ein Bndnis mit den wirtschaftlich auf England angewiesenen flandrischen Stdten wie mit seinem Schwager, Ludwig dem Bayern (1338), während Philipp Untersttzung fand an den dem Hause Valois verwandten Ltzelbnrgern, dem Bhmenknig Johann und seinem Sohne Karl. 1339 begann der mehr als hundertjhrige englisch-franzsische Snccessionskrieg (13391453). Die stolzen Ritterheere der Franzosen erlagen den meist aus Fuvolk bestehenden Brger-und Bauernheeren der Englnder bei Slnys (1340), dann bei Crecy 1346; im folgenden Jahre setzten sich die Englnder auf Jahrhunderte in dem wichtigen Calais fest. Philipps Sohn, Johann der Gute (13501364), wurde 1356 von dem gleichnamigen Sohne Eduards Iii., dem schwarzen Prinzen", bei Poitiers besiegt und gefangen genommen. Whrend seiner mehr-jhrigen Gefangenschaft erhoben sich gegen das von den Valois im Gegensatz zu ihren Vorgngern begnstigte Adelsregiment sowohl die Brger, nament-lich die von Paris (unter Etienne Marcel), als auch die Bauern^ (Jacque-rie" von Jacque von homme = adelige Bezeichnung fr den verachteten Bauern). Durch diese doppelte Erhebung sah sich die franzsische Regierung 1360 zu dem hchst ungnstigen Frieden von Bretigny gentigt, in welchem Frankreich ein Drittel des damaligen Knigreiches abtreten mute, ohne auch nur die Lehensherrlichkeit darber zu behaupten. Alle Fortschritte der fran-Mischen Monarchie seit Philipp Ii. Angnstus schienen vernichtet. In die Zeit Philipps Vi. fllt Die Erwerbung der ehemals zum burgundischen Reiche gehrigen Dauphin (Delphinatus"), nach welcher der jeweilige Thronfolger dauphin" genannt wurde (vergl. Prinz von Wales"). Johann der Gute fgte in den letzten Jahren seiner Regierung zu dem ueren Unglck noch einen schweren inneren politischen Fehler; das damals erledigte Herzogtum Burgund (Bourgogue) bertrug er, statt es in unmittelbar knigliche Verwaltung zu nehmen, seinem Lieblingsohne, Philipp dem Khnen. Unter diesem und seinen Nachfolgern erwuchs Burgund zu einer Macht zweiten Ranges zwischen Deutschland und Frankreich, deren Trger schon in der nchsten Generation der ge-fhrlichste Gegner des franzsischen Lehensherrn werden sollte. '. Kurzer Aufschwung des Knigtums unter Karl V. (1364 1380). Johanns Sohn, Karl V., begann unter den schwierigsten Verhltnissen. Indem er aber mit der einseitigen Politik seiner beiden Vorgnger brach, neben dem Adel auch die brgerlichen und buerlichen Elemente sich verpflichtete, neben dem nicht mehr zeitgemen Ritterheere eine wohlorganisierte Futruppe von Sldnern schuf und ihr in Bertrand du Guescliu i Vergl. die sozialen Kmpfe des Jahrhunderts in Deutschland sowohl wie in England. 15*

2. Das Mittelalter - S. 229

1896 - Bamberg : Buchner
229 Knigtums war gerettet. Das Glck der Waffen blieb den Franzosen auch nach der Gefangennahme Johannas treu, der bertritt Burgunds (1434) vollends ermglichte die Einnahme von Paris, die Vertreibung der Fremden. Calais und die normannischen Inseln blieben der einzige eng-tische Gewinn aus dem hundertjhrigen Kriege, dieser selbst endigte ohne eigent-lichen Friedensschlu. Die glnzenden Erfolge Johannas vom I. 1429 wurden nicht blo durch das Erwachen des nationalen Geistes erleichtert, sondern auch durch die Entzweiung des englischen Befehlshabers Bedford mit dem Herzog von Burgund, von dem die Behauptung Nordfrankreichs Wng. M Befestigung der nationalen Monarchie. ) Nach der Abschttelnng der Fremdherrschaft und der Vershnung der bisher einander feindlichen Parteien konnte Karl Vii. im Sinne der lteren Kapetinger fortfahren am Ausbau einer krftigen Monarchie. Durch eine neue pragmatische Sanktion (von Bonrges 1438) wurden fr Frankreich die Reformbeschlsse des Baseler Konzils in der Hauptsache gerettet, wurde die selbstndige Entwickelung der franzsischen Landeskirche zum Abschlu gebracht, durch Errichtung eines stehenden Heeres, des ersten der Neuzeit, und gleichzeitige Einfhrung einer allgemeinen und bleibenden (nicht von jeweiliger Bewilligung abhngenden) Steuer wurde das Knig-tum militrisch und finanziell selbstndig gemacht. Mit dem stehenden Heer und der stndigen Steuer waren die beiden Grnde beseitigt, welche die Einfhrung des Lehenswesens in das Heer und in die Staats-Verwaltung veranlat hatten (s.s.39 und 103); die Herr schast des Feudalis-mus war also innerlich gebrochen. b) Unter dem klugen, in der Wahl der Mittel freilich wenig bedenk-lichen Sohn und Nachfolger Karls Vii., Ludwig Xi. (14611483), bedrohte noch einmal eine allgemeine Erhebung der Vasallen unter Fhr-ung Burgunds die staatliche Einheit Frankreichs, bis Herzog Karl der Khne von Burgund unter dem Einflu der Politik Ludwigs Xi. in schwere Verwickelungen mit Deutschland, Lothringen und der Schweizer Eidgenossenschaft gebracht wurde. Der Untergang Karls des Khnen vermehrte nicht blo das unmittelbar knigliche Verwaltungsgebiet um das Herzogtum Burgund, sondern brach auch die Gewalt der Vasallen, die mit dem Burgunderherzog ihren letzten Rckhalt verloren. Gleichzeitig verband sich der König das Brger-tum noch enger durch Verbesserung der Rechtspflege, der Verwaltung und des Steuerwesens wie durch Frderung des Handels und der Gewerbe. Mit der Anwartschaft auf eine unumschrnkte Monarchie ging Frankreich vom Mittelalter hinber in die Neuzeit, während die Auflsung Deutschlands in eiue Vielzahl von Territorien unwiderruflich geworden war. Und schon

3. Das Mittelalter - S. 230

1896 - Bamberg : Buchner
230 erffneten sich dem franzsischen Könige als Erben des Hanfes Anjon Ans-sichten ans den Gewinn italienischer Provinzen. 9^Geistig beherrschte Frankreich im 13. und 14. Jahrhundert ebenso den romanisch-g ermanischen Westen Europas, wie das goldene Byzanz den slavischen und flavisierten Osten; Deutschland, England, Spanien, Unteritalien (unter der Regierung der Anjous), ja selbst Oberitalien (mit Ausnahme Toskanas) waren geistig Provinzen Frankreichs. Hier stand die Hochburg der Scholastik, die Universitt Paris, an der die Scholaren aller Lnder zusammenstrmten, mit dem Rittertum wurde die Poesie der srauzsischen Troubadours und Trouvres Vorbild fr die Hofdichtung aller brigen Lnder. Von Frankreich aus trat der gotische Baustil seine Herrschaft der das Abendland an, seine hochentwickelte Plastik fand selbst in Italien Vertreter (Giovanni Pisano) Frankreich war endlich das Muster feiner Sitte und modischer Tracht. Die Valois verstanden es, trotz aller inneren und ueren Wirren ihr Haus zum Reprsentanten dieser Vorherrschaft zu machen. Die geistige Fhrung Frankreichs kehrt wieder im Zeitalter Ludwigs Xiv. 2. Nationale Entwicklung Englands. bersicht Unter Egbert, einem jngeren Zeitgenossen Karls des Groen, werden die sieben angelschsischen Teilherrschaften ans der Zeit der Vlkerwanderung zu einem Reiche vereinigt, unter seinem Sohne Alfred dem Groen erfolgt der erste Schritt zum inneren Ausbau desselben. Doch hat England nach wie vor schwer zu leiden durch die Dnen, deren Herrschaft es vorbergehend verfllt. Nach dem Erlschen des angelschsischen Knigshauses kommt mit Wilhelm dem Eroberer ein neues Volkselement, die franzsischen Normannen, wie ein neues Verfassungselement, das Lehenswesen (aber ohne seine Schattenseiten), in das Jnselreich. Die Erben der Normannenknige, die lteren Plantagenets, beherrschen neben England die ganze Westhlfte Frankreichs und sind auf dem Wege zur unumschrnkten Monarchie. Zwar strzen gerade die franzsischen Besitzungen die englischen Könige in schwere Verwickelungen mit Frankreich, aber diese auswrtigen Kriege zeitigen das Parlament, um das sich fortan vornehmlich die nationale Entwickelnng Englands gruppieren soll, der in diesen Kriegen erfolgte Verlust der franzsischen Besitzungen frdert die Verschmelzung der verschiedenen Bevlkerungselemente zu einem Volke. Die parlamentarische Verfassung wird geschdigt durch den Brgerkrieg zwischen

4. Das Mittelalter - S. 232

1896 - Bamberg : Buchner
232 c) Thronstreitigkeiten unter den nchsten Nachfolgern Alfreds brachten neue Einflle der Normannen, denen die englischen Könige tributpflichtig wurden. Verschlimmert wurde die Lage durch die Ermordung smtlicher im Reiche ansssigen Dnen auf Befehl des Knigs thelreds des Un-beratenen" (1002). Nunmehr strmten die Normannen in immer greren Scharen nach dem Jufelreiche, bis es schlielich 1016 dem Dnenknig Knut dem Groen (10161036) erlag. Knut gewann zu England und Dnemark Schleswig (f. S. 92) und die Oberherrschaft der Norwegen und Schottland. Dieser gewaltige Herrscher des Nordreiches beseitigte die letzten Reste des Heidentums unter den in England lebenden Normannen und fhrte auch in Dnemark selbst das Christentum ein. Durch Fort-setzung der gesetzgeberischen Thtigkeit Alfreds des Groen hob er die innere Ordnung und Rechtssicherheit seines Reiches wie den Wohlstand der Bevlkerung, so da unter seinem weisen Regimente die Fremdherrschaft bald vergessen wurde, eine Vershnung zwischen Angelsachsen und Dnen sich anbahnte. Mit dem Tode Knuts zerfiel sein nordisches Reich; nicht blo Dne-mark und England, sondern auch Dnemark und Norwegen trennten sich (Wiedervereinigung Dnemarks mit Norwegen und zugleich mit Schweden in der kalmarischen Union 1397), und nach den kurzen Regierungen der Shne Knuts, Harald und Hardiknnt (10361042), kehrte mit dem Sohne thel-reds, Eduard dem Bekenner (10421066), die angelschsische Dynastie zurck, deren letzter Sprosse, Harald, in der Schlacht bei Hostings 1066. dem Ritterheere Wilhelms von der Normandie erlag. Schon Eduard, der mit seinem Vater vor Knut nach der Normandie ent-flohen war, hatte sich in dem franzsischen Exil seinem Volke entfremdet. ^I/Reichsgrndnng Wilhelms des Eroberers. Wilhelm (106687) trat zunchst ohne groe innere Vernderungen an die Stelle der frheren angelschsischen Könige, erst eine Empr-nng der Angelsachsen (1068) machte ihn zum Eroberer. Er zog die Gter der im Kampfe gefallenen oder auch nur am Kampfe beteiligten Angelsachsen ein und verteilte sie als Lehen unter seine Normannen mit der Verpflichtung zum Hofdienst, Heeresdienst, zu ordentlichen wie auerordentlichen Abgaben; als oberster Lehensherr der Ritterschaft verfgte der König der ein der das ganze Land lagerndes Heer, als Obereigentmer des gesamten Grund und Bodens der reiche Einnahmen. Neben dieser militrischen Organisation des Feudalismus wurde die Justiz- und Verwaltungsorganisation der angelschsischen Zeit beibehalten, der Gefahr des Lehenswesens, der Bildung selbstndiger Herrschaften, von Anfang an vorgebeugt; die Gerichtsbarkeit und die Verwaltung wurden nicht zu erblichen Rechten der Lehensleute, sondern verblieben bei ein- und absetzbaren Beamten (sherifs),

5. Das Mittelalter - S. 234

1896 - Bamberg : Buchner
234 ergriff Heinrich vorbergehend die Partei des kaiserlichen Papstes. Doch nach der Ermordung des Erzbischofs verstand sich der König, um die ffentliche Meinung zu beruhigen, nicht blo zur Kirchenbue, sondern versprach auch Aufhebung aller während feiner Regierung ausgekommenen, der Kirche nachteiligen Verordnungen. b) Auf Heinrich folgten nach einander seine beiden Shne auf dein Thron, erst Richard Lwenherz (118999), der den grten Teil seiner Regierungszeit auerhalb Englands zubrachte teils auf abenteuerlichen Fahrten im heiligen Lande, teils in deutscher Gefangenschaft, teils in Kmpfen mit seinem Todfeind, dem König Philipp Ii. Augustus von Frankreich, dann I o-hann ohne Land (11991216). Wegen der Ermordung seines Neffen (Arthurs von der Bretagne) vom Franzosenknig Philipp Ii. zur Verantwortung gezogen, verlor Johann smtliche englische Besitzungen nrd-lich der Garouue; in einem Streite mit dem Papste Innocenz Iii. mit dem Verluste seines Knigreiches bedroht, bertrug er England dem ppstlichen Stuhle zu Lehen; bei Wiederaufnahme des Krieges mit Frankreich erlitt er mit seinem Neffen, dem Kaiser Otto Iv., die schimpfliche Niederlage beibonvines (1214) und stand im folgenden Jahre wegen feines tyrannischen Willkrregiments im Innern, der Schdigung des englischen Ansehens nach auen einer Erhebung seiner Barone gegenber. Aber gerade des Knigs Schwchen und Fehler wurden zum Glck fr die natio-nale und freiheitliche Entwickelung Englands; der mit den Niederlagen gegen Philipp den Schnen angebahnte Verlust der franzsischen Besitzungen leitete eine Verschmelzung der bisher einander feindlich gegenber-stehenden franzfisierten Normannen und der niederdeutschen Angelsachsen ein, die Erhebung der Barone im Bunde mit den Prlaten und den greren Stdten erzwang den Erla der Magna Charta libertatum" 1215, des Grundsteins des englischen Parlamentes. An und fr sich enthielt der Freibrief nichts Neues, aber das Gewohnheitsrecht, das sich gegenber dem Hanse Plantagenet unzulnglich erwiesen, wurde ersetzt durch den Zwang des geschriebenen Gesetzes. Die Rechte, welche die Barone forderten, galten der ganzen Nation: Sicherstellung Der Kirche gegen Verletzung ihrer Freiheiten, Sicherstellung des Adels gegen willkrliche Steigerung feines Heerdienstes und feiner Lehensabgaben, Sicherstelluug der Brger gegen Beschrnkung ihrer stdti-schen Freiheiten wie gegen finanzielle Ausbeutung, Sicherstellung der buerlichen Pchter gegen gesetzwidrige Erpressungen ihrer Herren, Sicherstellung aller Englnder gegen willkrliche Maregelung ohne gerichtliche Verurteilung seitens der Standesgenossen. Gerade durch diese Vertretung der gemeinsamen Interessen wurde auch das Zusammen-wachsen der verschiedenen Bevlkerungselemente zu einer nationalen Einheit wesentlich gefrdert. Der Schwerpunkt des Freibriefes aber liegt in der Bestimmung, da zu den herkmmlichen Lehensabgaben keine neuen Auflagen gemacht werden drften ohne Bewilligung der Reichsversam m luug der Prlaten und Barone; damit war ein gesetzlich anerkanntes Steuerbewilligungsrecht, eine ver-sassuugsmige Beschrnkung der Regiernngsgewalt des Knigs eingeleitet. Um den

6. Das Mittelalter - S. 236

1896 - Bamberg : Buchner
236 e) Die Regierung des von unwrdigen Gnstlingen umgebenen Richard Ii. (13771399), des Sohnes des schwarzen Prinzen, erzeugte wiederholt Aufstnde des niederen Volkes sowohl (unter Leitung Walters des Ziegeldeckers) als auch des Adels, bis der König von seinem Vetter Heinrich von Lancaster (mit Hilfe des Herzogs von Northnmber-land und seines Sohnes Percy des Heisporns) besiegt und entthront wurde. Eduard Iii. Eduard d. schw.prinz. Johann, Herzogv. Lancaster. Richard Ii. Heinrich Iv. Johann. Heinrich V., Gem. Kath. v. Frankr. _I_ Heinrich Vi. Edmund, Herzog v. York. dessen Enkel: Herzog Richard v. York. Eduard Iv. Richard Iii. dessen Urenkel Eduard V., Elisabeth, mtterlicherseits: Gem. Heinrichs Vii. Heinrich Vii. 4. Die Linien Lancaster und Jork, 13991485. Brgerkrieg der beiden Rosen. a) Heinrich Iv. (13991413), welcher in unablssigen Kmpfen mit den aufstndischen Groen und in bestndiger Furcht vor Verschwrungen lebte, schlo einen Bund mit dem Mittelstand und dem Klerus, dem er die Wiclefiten opferte. Sein trefflicher Sohn und Nachfolger Heinrich V. (14131422) suchte nach einem leichtsinnigen Jugendleben (Falstaff) den Makel, der seinem Throne wegen der Usurpation des Vaters anhaftete, durch Eroberungen im Auslande zu verwischen und erneuerte die Ansprche auf Frankreich (seine Erfolge f. S. 228). b) Unter seinem geisteskranken (von seiner franzsischen Mutter her erblich belasteten) Sohne Heinrich Vi. (14221461) gingen nicht blo die englischen Besitzungen in Frankreich bis auf Calais und die normannischen Inseln verloren, sondern es begann auch ein dreiigjhriger Brgerkrieg, 1455 1485. Herzog Richard von Jork (wie die Lancaster, ein Nachkomme Eduards Iii.), welcher die Regentschaft fr den König fhrte, erhob Ansprche auf den Thron. Zwar endete er im Kampfe gegen die Knigin Margareta (bei Wakefield 1460), aber England teilte sich in die Parteien der weien (Jork) und der roten (Lancaster)

7. Das Mittelalter - S. 237

1896 - Bamberg : Buchner
- 237 Rose, und der Sohn Richards, Eduard Iv. (14611483), besiegte, untersttzt vom Knigsmacher Marwick, die Knigin (bei Towton unweit Aork 1461) und setzte sich in den Besitz des Thrones. Diesen verlor er infolge des Abfalls Marwicks (1470) an die mit Frankreich verbndete Knigin Margareta, gewann ihn aber im folgenden Jahre, untersttzt von seinem Schwager, Karl dem Khnen von Burgund, zurck. Der Sohu Marga-retens endete in der Schlacht, ihr Gemahl im Tower, sie selbst im franzsischen Exil. Nach einigen Jahren der Ruhe starb Eduard Iv. mit Hinterlassung eines unmndigen Kindes, Eduards V. (1483). Diesen lie der mit der Regentschaft betraute Oheim Richard (von Glocester) ermorden und bestieg als Richard Iii. (14831485) selber den Thron, fand aber zwei Jahre spter 1485 (bei Bosworth unfern Leicester) im Verzweislnngskampf gegen Heinrich Tudor aus einer Seitenlinie des Hauses Laucaster seinen Untergang. Vergl. Shakspeares Knigsdramen. Sein Lieblingsheld, das Ideal eines Knigs, ist Heinrich V.; dessen Schilderung ist im wesentlichen historisch. 5. Das Haus Tudor. Austze einer unbeschrnkten Re-giernngssorm. Heinrich Vii. (14851509) vereinigte durch seine Vermhlung mit einer Tochter Eduardsiv. die Ansprche der beiden Huser Lau-caster und Jork in seiner Familie und behauptete sich gegen wiederholte Aufstandsversuche. Die Tndors strebten von Anfang an und zwar lngere Zeit mit Erfolg dem Ziele zu, das Knigtum als eine selbstndige Gewalt neben das Parlament zu stellen. Um mglichst ohne Parlament regieren zu knnen, suchte Heinrich die fr die Staatsverwaltung ntigen Geldmittel aus den Einknften der Domnen und der Zlle sowie ans Zwangsanleihen bei den wohlhabenderen Brgern zu gewinnen; wo die be-stehenden Gesetze nicht gengten, behalf er sich mit Verordnungen. Das Parlament hatte durch feine Haltung während der Thronkmpfe sich ent-wrdigt, 80 Mitglieder der kniglichen Familie und dazu die Blte des normannischen Adels waren in den langen Kriegen gefallen, das Land war so erschpft, da es sich willig dem straffen, aber volksfreundlichen Regimente Heinrichs beugte. So konnte es Heinrich wagen, während seiner letzten 13 Regierungsjahre das Parlament nur einmal zu berufen. Ein oberster Gerichtshof mit unbegrenzter Kompetenz, die sptere Sternkammer, dessen Besetzung allein dem Könige zustand, steuerte allen Angriffen auf den Thron. Das Ziel der auswrtigen Politik Heinrichs Vii. war, nach den langen Kriegen mit Frankreich eine eherne Mauer" um England zu ziehen. Selbst mit der Vermhlung seines ltesten Sohnes Arthur (f. Iii, 46) mit Katharina von Aragonien

8. Das Mittelalter - S. 241

1896 - Bamberg : Buchner
241 - Barbarossa. Der Streit um die Stadtherrschaft zwischen den guelfischen De la Torre und den ghibellinischen Visconti endete mit dem Siege der letzteren, welchen von Heinrich Vii. (1311) das R e i ch s v i k a r i a t ber-tragen wurde. Der grte der Visconti, Johann Galeazzo, erkaufte von Wenzel die Herzogswrde (1395) und schien eine Zeit lang auf dem Wege, die Herrschaft der ganz Italien zu gewinnen, doch konnten die Shne die Stellung des Vaters nicht behaupten. Nach dem Erlschen des viscon-tischen Mannesstammes setzte sich mit dem Sldnerfhrer Franz I. das Haus Sforza in den Besitz der mailndischen Herzogswrde (14$$. 5. Venedig. In der Zeit des Einfalles Attilas wahrscheinlich gegrndet, seit dem Ende des 7. Jahrhunderts so viel wie unabhngig, verdankte Vene-dig seine Handelsbedeutung zunchst der gnstigen Lage zwischen dem ostrmischen und dem rmisch-deutschen Kaiserreich. In der Zeit der Kreuzzge, ganz besonders des sogenannten lateinischen Kreuzzuges (12021204, f. S. 149), in welchem die Republik zu dem am adriatischen Meere gelegenen Jstrien und Dalmatien ausgedehnte Inseln- und Kstengebiete im jonischen wie im gischen Meere erwarb, wurde Venedig der erste Handelsplatz des Abendlandes. Ihre hchste Blte aber erreichte die Stadt im 15. Jahrhundert; damals gewann sie das ausschlieliche Recht des , Zwischenhandels mit den ostindischen Produkten der gypten und dehnte ihre politische Herrschaft zu Land der das nordstliche Italien bis Brescia, , zur See der Cypern aus. Mit den Fortschritten der Trken und der Ent-deckung des Seeweges nach Ostindien begann der Verfall Venedigs. Die Verfassung Venedigs war, im spteren Mittelalter wenigstens, eine oligarchische: in den ^.groen Rat" und damit zur Ausbung der politischen Rechte konnten (seit dem Jahre 1298) uur Mitglieder des Stadtadels (nobili) gelangen. Dieser whlte den Dogen und setzte ihm in einem Ausschu von sechs Mitgliedern, der sog. Signoria", eine Aufsichtsbehrde an die Seite. Ein anderer Ausschu des groen Rates, der sog. Rat der Zehn", wachte mit unheimlicher Strenge Uber die Erhaltung der oligarchis^en Verfassung: spter teilte mit ihm diese Ausgabe das . Kollegium der drei Staats in q u isitoren. Altw* Schon in dieser Zeit geno 'Venedig nicht blo ein bedeutendes merkantiles, sondern auch ein bedeutendes politisches Ansehen in ganz Europa: das Gesandt-^ sch aftswesen verdankt der Republik seine Ausbildung. 6. Genua. Genuas Bltezeit fllt in das 13. Jahrhundert, in die Zeit des Sturzes des lateinischen Kaisertums und der siegreichen Beendigung des Krieges mit Pisa um den Besitz Sardiniens, Korsikas und Elbas. Infolge innerer Parteiungeu und eines unglcklichen Handels-krieg es mit Venedig verfiel die Stadt und mute sich seit dem Ende des 14. Jahrhunderts unter die Schutzherrschaft italienischer wie fremder Staaten stellen, Neapels, Mailands, Frankreichs, spter auch Spaniens. Dberl, Lehrbuch der Geschichte Ii. .16

9. Das Mittelalter - S. 243

1896 - Bamberg : Buchner
Zeittafel. 113101 v. Chr. Wanderungen der Cimbern und Teutonen. 58 Csar und Ariovift. 1614 Eroberung Rhtiens, Vindeliciens und Noriknms durch Drusus und Tiberius. 129 Feldzge des Drusus in Jnnergermanien. 9 n. Chr. Niederlage des Varns im Teutoburger Walde. 16 Feldzge des Germaniknsz) 161180 Der sogenannte arkomannenkrieg, Beginn der Vlkerwanderung. 375 Erster Vorsto der Hunnen. 406 berschreiten des Rheines durch Burgunder, Vandalen, Alanen und Sweben. 419711 Das Westgotenreich in Gallien und Spanien. 429534 Das Vaudalenreich in Afrika. 443532 Das burgundische Reich in Gallien. 451 Zweiter Vorsto der Hunnen unter Attila, Vlkerschlacht auf den kata- launischen Feldern. 476493 Herrschaft des Odovakar. 480520 Wanderung der Bayern nach den Sddonaulndern, Ende der westgermanischen Vlkerwanderung. 481511 Der Merovinger Chlodwig, der Grnder des Frankenreiches. 493 553 Das Ostgotenreich in Italien. 493526 Der Ostgotenknig Theoderich der Groe. 527565 Kaiser Jnstinian (I.). 534 Eroberung des Vandalenreiches durch Belisar. 553 Zerstrung des Ostgotenreiches durch Narses. 553568 Italien eine byzantinische Provinz. 16*

10. Das Mittelalter - S. IV

1896 - Bamberg : Buchner
die europischen Kmpfe der beginnenden Neuzeit ganz besonders cutsgefochten wurden, Italiens, zu schildern, unter steter Vergleichnng mit der Entwickelung Deutschlands. Dies war nur mglich durch zusammenhngende Darstellung, Vermeidung der Zersplitterung. Die notwendigsten Thatsachen aus der Ge-schichte derjenigen Lnder aber, welche als Staaten erst spter bestimmend in den Gang der allgemeinen Geschichte eingreifen, habe ich aus sachlichen wie didaktischen Grnden mit einschlgigen Partien der deutschen Geschichte in Verbindung gesetzt. Stellen aus zeitgenssischen Quellen und neueren Geschichts-werken wurden nur sparsam aufgenommen. Der etwas grere Umfang schreibt sich in der Hauptsache von der bersichtlichen Gruppierung, den zahl-reichen berblicken, der ausfhrlichen Darstellung der inneren Verhltnisse her Zum Schlu spreche ich meinem Mitarbeiter, dem Herrn Professor Dr. Stich, ohne dessen Untersttzung das Erscheinen dieses Lehrbuchs bei meiner vielseitigen Inanspruchnahme vielleicht eine weitere Verzgerung erfahren htte, sowie den Herren Professoren Egenols und Hellmuth, welche sich der mhsamen Durchsicht der Korrekturbogen unterzogen haben, meinen wrmsten Dank aus. Mnchen, Ostern 1896. W. Alierl. 1 Durch den verschiedenen Satz ist es ermglicht, bei schwcheren Jahreskursen ein-zelne Teile zu bergehen; einige hiefr geeignete Anmerkungen sind (durch *) besonders gekennzeichnet.
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